Abgeld |
Der
Preisnachlaß auf den Nennwert eines Wertpapiers wird auch
„Disagio" genannt. Beträgt der Nennwert eines
Wertpapiers beispielsweise EUR 100 und es wird für EUR 98
verkauft, so beträgt das Abgeld 2 EUR. |
| Abgezinstes
Wertpapier |
Wertpapier,
bei dem die gesamten Zinsen über die vorgesehene Laufzeit
bereits im Vorfeld vom Preis abgezogen wurden. Diese Art von Wertpapier
bezeichnet man auch als Nullkuponpapier oder Zerobond. Eine Anlage
in diese Art von Wertpapieren erfolgt häufig aufgrund steuerlicher
Gesichtspunkte. |
| Agio |
Ein
für Wertpapiere gezahltes Aufgeld nennt man Agio. Bei dem
Agio handelt es sich um jenen Betrag, um den der Ausgabepreis
bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt
bzw. den Betrag übersteigt, um den der Börsenkurs den
inneren Wert übersteigt. Auch das Aufgeld, das beim Kauf
der meisten Fonds für den Anleger anfällt, wird als
Agio bezeichnet. |
| Aktien |
Aktien
sind Wertpapiere und verbriefen Teilhaberrechte an einer Aktiengesellschaft.
Der Inhaber einer Aktie ist sowohl am Erfolg als auch am Risiko
der Aktiengesellschaft beteiligt. |
| Aktienemission |
Erstausgabe
von Aktien, die entweder bei der Gründung einer Aktiengesellschaft
(AG) oder im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung erfolgen
kann. |
| Aktienfonds |
Investmentfonds,
der ausschließlich oder überwiegend in Aktien investiert. |
| Aktienindex |
Kennziffer,
die die Entwicklung des Kursdurchschnitts von Aktiengesellschaften
widerspiegelt, die in einem solchen Index zusammengefaßt
sind. Wichtige Aktienindizes in Deutschland sind beispielsweise
der DAX (30 Werte) sowie der FAX-Index (100 Werte). |
| Aktienkurs |
Preis,
zu dem eine Aktie am Markt gehandelt wird. |
| Aktionär |
Den
Besitzer einer Aktie nennt man Aktionär. Er ist durch diese
Aktie Teilhaber an einer Aktiengesellschaft und damit (jeweils
in Höhe seines Einsatzes) sowohl am Gewinn als auch am Verlust
einer Aktiengesellschaft beteiligt. |
| Anlageausschuß |
Die
Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds schreiben
vor, daß sich die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bzw. das
Fondsmanagement beim Kauf oder beim Verkauf von Vermögenswerten
von einem Anlageausschuß beraten lassen müssen. Der
Anlageausschuß wird vom Aufsichtsrat der KAG für den
jeweiligen Fonds zusammengestellt. Er legt dann die langfristige
Anlagepolitik fest. |
| Anleihen |
Wertpapier,
das der längerfristigen Kreditfinanzierung dient. Anleihen
der öffentlichen Hand müssen beispielsweise in Deutschland
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Bundesfinanzminister genehmigt
werden. |
| Anteilklasse |
Kategorie
von Fondsanteilen, die häufig durch eine bestimmte Gebührenstruktur
bestimmt wird. |
| Anteilschein |
Anteilscheine
verbriefen den Anspruch eines Anteilinhabers gegenüber der
Kapitalanlagegesellschaft. |
| Anteilwert |
Der
Wert eines Anteilscheins, der sich aus der Teilung des gesamten
Fondsvermögens durch die Zahl der insgesamt umlaufenden Anteile
ergibt. Der Anteilwert sogenannter Publikumsfonds wird in der
Regel börsentäglich von der Depotbank ermittelt. Der
Anteilwert ist dann identisch mit dem Rücknahmepreis, zu
dem die KAG Fondsanteile zurücknimmt. |
| Arbitrage |
Bezeichnet
die gezielte Ausnutzung von Kurs- und Zinsdifferenzen an verschiedenen
Börsenplätzen, an denen die gleichen Wertpapiere gehandelt
werden. Hierbei kann es sich auch um andere Wirtschaftsgüter
wie etwa Devisen, Gold oder Silber handeln. |
| Asset
Allocation |
Englischer
Begriff für die Verteilung des Kapitals auf verschiedene
Anlagemöglichkeiten (Anlageklassen, Währungen, Regionen
etc.). Die Bedeutung der Asset Allocation liegt darin, daß
der Ertrag eines Portfolios in erster Linie durch die Auswahl
der Wertpapierarten, Länder etc. sowie deren Gewichtung zueinander
bestimmt wird. Ziel der Asset Allocation ist es, das Verhältnis
von Rendite und Risiko im Rahmen eines Portfolios zu optimieren.
|
| Ausgabeaufschlag |
Differenz
zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, den der Anleger beim Erwerb
von Investmentanteilen zu entrichten hat. Diese Gebühr deckt
hauptsächlich die Vertriebskosten der Kapitalanlagegesellschaft
ab. Der Ausgabeaufschlag wird in der Regel als Prozentsatz auf
Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrags berechnet.
Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt auch von der Art
des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Der Ausgabeaufschlag
ist nur einmal zu entrichten. |
| Auslandsanleihen |
Anleihen,
die nicht im Heimatland des Emittenten aufgelegt werden, bezeichnet
man im allgemeinen als Auslandsanleihen. Sie können auf die
Währung des Heimatlandes, aber auch in jeder anderen handelbaren
Währung lauten. |
| Ausschüttende
Fonds |
Nach
Beendigung des Fondsgeschäftsjahres werden die dem Fonds
zugeflossenen ordentlichen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet.
Dies trifft gegebenenfalls auch auf einen Teil der außerordentlichen
Erträge zu. Ordentliche Erträge setzen sich bei Wertpapierfonds
aus Dividenden und/oder Zinsen zusammen. Die außerordentlichen
Erträge wiederum beinhalten hauptsächlich Gewinne aus
dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen werden dann
in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt und im
Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Einige Fonds haben sowohl
eine ausschüttende als auch eine sogenannte thesaurierende
Tranche. Meistens werden die ausschüttenden Tranchen als
sogenannte A-Anteile, die thesaurierenden Tranchen als B-Anteile
bezeichnen. |
Auszahlplan
(= Entnahmeplan) |
Der
Auszahlplan basiert auf einer zwischen dem Anleger und der Kapitalanlagegesellschaft
getroffenen Vereinbarung über Höhe und Zeitabstand regelmäßiger
Auszahlungen aus seinem Anlageguthaben. Der Anleger hat die Möglichkeit,
sich entweder nur die regelmäßig erwirtschafteten Erträge
auszahlen zu lassen (Auszahlung ohne Kapitalverzehr) oder das
Anlagevermögen allmählich aufzubrauchen (Auszahlung
mit Kapitalverzehr). Voraussetzung für einen Auszahlplan
ist in der Regel ein Mindestdepotwert. Gleichzeitig sind Zuzahlungen,
zusätzliche Auszahlungen oder die Auflösung des Investmentdepots
jedoch jederzeit möglich. |
| Baisse |
Starker
Kursrückgang an der Börse über einen mittleren
oder längeren Zeitraum. |
Barreserve
(= Liquidität oder Kasse) |
Damit
das Fondsmanagement flexibel auf Anlagechancen reagieren und Anteilrückgaben
jederzeit bedienen kann, besteht ein Teil des Fondsvermögens
in der Regel aus Bankguthaben oder Geldmarktpapieren. Die Höhe
der Liquidität kann durch die Vertragsbedingungen begrenzt
sein. Laut dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften darf
ein Fonds (Ausnahme: kurz nach der Auflegung) maximal eine Barreserve
von 49% halten. |
| Blue
Chips |
Bezeichnung
für Aktien der größten, international renommiertesten
Unternehmen. Diese haben in der Regel einen großen Anteil
am gesamten Börsenumsatz, und aus ihren Kursen werden die
üblichen Indizes berechnet.
|
| Bond |
Allgemein
eingebürgerter Begriff für „Anleihe".
|
| Bonität |
Unter
Bonität versteht man die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit
eines Schuldners. Letztlich versteht man darunter auch das Ansehen,
daß ein Kunde bei Banken hat.
|
| Börsenaufsicht |
Zusammenfassende
Bezeichnung für diverse Körperschaften, die das Marktgeschehen
an den Börsen kontrollieren.
|
| Bottom
Up-Ansatz |
Managementstrategie,
bei der das Fondsmanagement in erster Linie nach erfolgversprechenden
Einzeltiteln sucht. Erst danach werden Branchen-, Länder-
und Währungsrisiken berücksichtigt.
|
| Branchenfonds |
Investmentfonds,
der ausschließlich in Aktien bestimmter Sektoren oder Wirtschaftssektoren
wie beispielsweise Rohstoffe oder Technologie anlegt (auch Spezialitätenfonds
genannt).
|
| Bruttodividende |
Höhe
der Dividende vor Abzug der Steuern.
|
| Chartanalyse |
Technische
Analyse, die sich hauptsächlich auf die Kursverläufe
an den Aktienmärkten stützt.
|
| Chart |
Graphische
Darstellung zum Beispiel von Kursen und Zinsen über einen
bestimmten Zeitraum.
|
Cost-Averaging/Cost
Average-Effekt
(= Durchschnittskosten-Effekt) |
Die
regelmäßige Einzahlung gleichbleibender Beträge
in einen Investmentfonds hat den Vorteil, daß der Anleger
die Anteile bei unterschiedlichen Ausgabepreisen zu einem günstigeren
Durchschnittspreis kauft als beim regelmäßigen Kauf
einer gleichbleibenden Stückzahl von Anteilen im selben Zeitraum.
Bei gleichbleibenden monatlichen Einzahlungen in einen Fonds erhält
der Anleger bei fallendem Anteilwert mehr, bei steigendem weniger
Anteile. Der positive Effekt des Cost-Averaging ist besonders
stark bei schwankenden Kursen - wie sie bei Aktienfonds häufig
vorkommen - hilfreich. |
| Crash |
Plötzlicher
massiver Kurseinbruch an den Börsen. Dabei kommt es häufig
zu Kursverlusten von 30% und mehr innerhalb nur weniger Tage.
|
| Dachfonds
(Fund of Funds) |
Fonds,
die ihre Gelder in Unterfonds, also in Anteilscheine anderer Fonds
anlegen.
|
| DAX |
Er
setzt sich aus den Kursen der 30 umsatzstärksten deutschen
Aktien zusammen und spiegelt die Kursentwicklung des Gesamtmarktes
in Deutschland wider.
|
| Deflation |
Marktlage,
die durch eine Verminderung des Geldumlaufs gekennzeichnet ist.
|
| Depotbank |
Eine
Kapitalanlagegesellschaft darf gemäß dem Gesetz für
Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen
nicht selbst verwahren. Sie muß damit eine unabhängige
Depotbank beauftragen. Auf diese Weise bleibt das Fondsvermögen
streng von Vermögen der KAG getrennt. Die Aufgabe einer Depotbank
ist beispielsweise die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
sowie die Durchführung der Ausschüttungen für die
Anleger. |
| Devisen |
Allgemeine
Bezeichnung für fremde Währungen.
|
| Dividende |
Die
Dividende ist der Gewinnanteil des Aktionärs einer Aktiengesellschaft.
Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung einer
Aktiengesellschaft festgelegt.
|
| Dow
Jones |
Kurzbezeichnung
für den Dow Jones Industrial Average-Index. Dieser US-amerikanische
Aktienindex spiegelt die Entwicklung der 30 umsatzstärksten
Industriewerte wider.
|
Emerging
Markets
(= Schwellenländer) |
Aufstrebende
Märkte. Allgemeiner Begriff für weniger entwickelte
Volkswirtschaften im Gegensatz zu den etablierten Industriestaaten.
|
| Emission |
Ausgabe
von Wertpapieren
|
| Emissionskurs |
Ausgabekurs,
zu dem ein neues Wertpapier den Kapitalanlegern angeboten wird.
|
| Entnahmeplan |
siehe
Auszahlplan
|
| FCP |
Fonds
Commun de Placement. Luxemburgische Rechtsform eines Fonds.
|
| Federführende
Bank |
Als
federführende Bank bezeichnet man das Kreditinstitut, das
bei einer Erstausgabe von Wertpapieren das Bankenkonsortium anführt.
|
| Fibor |
Abkürzung
für „Frankfurt-Interbank-Offered-Rate“.
|
| Floating
Rates Notes (FRN) |
Darunter
versteht man eine variabel verzinsliche Anleihe.
|
| Fondsgeschäftsjahr |
Geschäftsjahr
eines Fonds. Kann unabhängig vom Geschäftsjahr einer
Kapitalanlagegesellschaft und vom Kalenderjahr sein.
|
| Fondsmanager |
Professioneller
Verwalter von Anlagegeldern. Fondsmanager treffen auf Grundlage
der Anlagebedingungen die Anlageentscheidungen für den Fonds.
Dabei richten sie sich auch nach den Anlagegrundsätzen und
den gesetzlichen Vorgaben.
|
| Fondsrating |
Anerkannte
Rating-Agenturen wie „Moody`s Investors Service Inc\ und
„Standard & Poors Inc\" stufen Fonds nach ihrer
Bonität und ihrem Marktrisiko ein. Dadurch wird die Beurteilung
des Gesamtrisikos einer Fondsanlage ermöglicht.
|
| Fondstausch |
Anleger,
die innerhalb einer Fondsgesellschaft von einem Fonds in einen
anderen wechseln möchten, erhalten von den meisten Anlegern
in der Regel einen vollständigen oder teilweisen Rabatt auf
den Ausgabeaufschlag.
|
| Fondsvermögen |
Gesamtheit
aller im Fonds befindlichen Vermögenswerte.
|
| Freiverkehr |
Im
Marktsegment Freiverkehr werden Wertpapiere gehandelt, die weder
zur amtlichen Notierung noch zum geregelten Markt zugelassen worden
sind.
|
| Fund
of Funds |
siehe
Dachfonds
|
| Fusion |
Rechtliche
und wirtschaftliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen.
|
| Futures |
Sammelbezeichnung
für Terminkontrakte.
|
| Garantiefonds |
Fondstyp,
bei dem meist am Ende einer festgesetzten Fondslaufzeit entweder
das eingesetzte Kapital zurückgezahlt wird oder wenigstens
ein bestimmter Prozentsatz davon.
|
| Geldmarktfonds |
Fonds,
die 100 Prozent ihrer Gelder in Bankguthaben, Geldmarkttiteln
oder Wertpapieren mit kurzen Laufzeiten anlegen.
|
| Geschäftsbericht |
Gesetzlich
vorgeschriebenes Schriftstück, das eine Aktiengesellschaft
veröffentlichen muß.
|
| Gewinn
je Aktie |
Kennzahl,
die durch eine komplizierte Aktien- und Unternehmensanalyse ermittelt
wird.
|
| Hauptversammlung |
Mindestens
einmal jährlich muß bei einer Aktiengesellschaft eine
Hauptversammlung einberufen werden. Dabei üben die Aktionäre
ihre Rechte aus.
|
| Hausse |
Über
eine längere Zeit anhaltender Kursaufschwung an der Börse.
|
| Immobilienfonds |
Fonds,
der seine Gelder hauptsächlich in Grundstücken und Gebäuden
anlegt.
|
| Indexfonds |
Fonds,
der die Zusammensetzung eines bestimmten Index nachzubilden versucht.
Das Anlageergebnis eines Indexfonds wird größtenteils
die Wertentwicklung eines Index widerspiegeln.
|
| Inflation |
Inflation
herrscht in einer Volkswirtschaft vor, in der die Geldmenge höher
ist als das Angebot an Waren. Die Folge davon sind steigende Preise
und eine Entwertung des Geldes.
|
| Internationaler
Währungsfonds (IWF) |
Zur
Unterstützung des Welthandels sowie der Volkswirtschaften
der einzelnen Mitgliedstaaten wurde im Jahre 1945 der Internationale
Währungsfonds gegründet. Dem IWF gehören etwa 150
Staaten an.
|
|
Investmentfonds |
Sondervermögen
einer Investmentgesellschaft, das aus dem eingelegten Geld von
Kapitalanlegern besteht. An diese Kapitalanleger werden Anteilscheine
ausgegeben. Diese sind dann entsprechend ihrer Investition an
der Wertentwicklung des Fonds beteiligt.
|
| Investmentkonto |
Konto,
in dem Investmentanteile verwahrt werden.
|
| Jensen’s
Alpha |
Jensen‘s
Alpha mißt die risikoadjustierte Überrendite des Fonds
im Verhältnis zum Marktindex. Bei dieser Kennzahl gilt: je
höher der Wert, desto besser.
|
| Kapitalanlagegesellschaft
(KAG) |
Kreditinstitut,
dessen Ziel es ist, bei ihm eingelegte Gelder in eigenem Namen,
aber für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem
Grundsatz der Risikostreuung als Sondervermögen anzulegen.
Eine KAG darf in Deutschland ausschließlich die Rechtsform
einer Aktiengesellschaft (AG) haben oder als eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden. |
| Konglomerat |
Bezeichnung
für einen Konzern, der sich über verschiedene Wirtschaftszweige
erstreckt. Heute eher als „Mischkonzern“ bezeichnet.
|
| Konsolidierung |
Beruhigung
der Kursentwicklung an der Börse nach zuvor starken Schwankungen.
|
| Konvertibilität |
Darunter
versteht man die freie Austauschbarkeit von Devisen.
|
| Konzern |
Zusammenfassung
mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher
Führung.
|
| Kosten |
Die
Kosten bei Investmentfonds gliedern sich in Kosten, die dem Anleger
direkt belastet werden (wie etwa der Ausgabeaufschlag und gegebenenfalls
Depotgebühren) sowie in Kosten, die dem Fonds belastet werden.
Auch diese wirken sich jedoch letztendlich abträglich auf
die Wertentwicklung eines Fonds aus. Beispiele für solche
Kosten sind etwa die Depotbank- oder die Verwaltungsgebühr.
|
| Kurs-/Gewinn-Verhältnis |
Quotient
aus dem Kurs einer Aktie und dem geschätzten Ergebnis für
das entsprechende Geschäftsjahr. Das KGV besagt, wie viele
Jahre das Ergebnis je Aktie verdient werden muß, um den
aktuellen Börsenkurs zu erreichen. Grundsätzlich gilt:
Je geringer das KGV, desto günstiger ist die Aktie bewertet. |
| Länderfonds |
Fonds,
die ausschließlich in Aktien eines bestimmten Landes investieren
|
| Laufzeitfonds |
Fonds
die von vornherein lediglich eine begrenzte Laufzeit haben.
|
| Libor |
Abkürzung
für „London Interbank Offered Rate“.
|
| London
International Financial Futures Exchange (LIFFE) |
Wichtigste
Terminbörse Europas mit Sitz in London.
|
Managementgebühr
(= Management Fee) |
siehe
Verwaltungsgebühr
|
| Margin |
Sicherheitsleistung,
die von Käufern und Verkäufern zur Risikoabsicherung
einer Terminposition eingebracht werden muß.
|
| Mid
Cap-Fonds |
Fonds,
der seine Gelder hauptsächlich in mittelgroße Unternehmen
investiert.
|
| Mindestanlagesumme |
Fast
alle Kapitalanlagegesellschaften verlangen vom Anleger bei der
Investition in einen bestimmten Fonds einen Mindestbetrag. Auch
für die Einrichtung eines Sparplans wird üblicherweise
eine regelmäßige Mindestanlagesumme gefordert. Informationen
zur Mindestanlage finden sich im Verkaufsprospekt. |
| Mischfonds |
Fonds,
der auf Grundlage seiner Anlagebedingungen sowohl in Aktien als
auch in Anleihen investieren darf. Die Entscheidung über
die richtige Mischung aus beiden Wertpapierarten trifft das Fondsmanagement
flexibel.
|
| Mittelaufkommen |
Saldo
der von Anlegern erworbenen Anteile eines Investmentfonds abzüglich
der zurückgegebenen Anteile.
|
| MSCI
Welt-Index |
Morgan
Stanley Capital International Welt-Index. Dieser Index setzt sich
aus einem Portfolio globaler Standardwerte zusammen und spiegelt
so die Börsenentwicklung auf internationaler Ebene wider.
|
| Mündelsichere
Papiere |
Im
BGB definierte Wertpapiere, die als besonders risikoarm eingeschätzt
werden.
|
| NAV |
siehe
Net Asset Value
|
| Nebenwerte |
Aktien
mittlerer bis kleinerer börsennotierter Unternehmen.
|
| Net
Asset Value |
Englische
Bezeichnung für Nettoinventarwert, abgekürzt NIW. (Der
börsentäglich bilanzierte Wert des gesamten Fondsvermögens).
|
| No-load-Fonds |
Fonds,
der zwar ohne Aufgeld verkauft, dafür aber in der Regel mit
einer höheren Verwaltungsvergütung belastet ist. Eignet
sich eher für kürzere Anlagezeiträume. Wird auch
als sogenannter „Trading-Fonds“ bezeichnet.
|
| Notenbank |
Zentralbank
einer Volkswirtschaft.
|
| Obligation |
Andere
Bezeichnung für „Schuldverschreibung“
|
| Offene
Fonds |
Fonds,
von denen unbegrenzt Anteile ausgegeben und die in der Regel börsentäglich
auch wieder zurückgenommen werden.
|
| Pensionsfonds |
Spezialfonds,
häufig für die Mitarbeiter eines Unternehmens, der durch
Pensionsrückstellungen gebildet wird.
|
| Performance |
Englische
Bezeichnung für die Wertentwicklung eines Fonds.
|
| Portfolio
(= Portefeuille) |
Zusammensetzung
eines Depots. Bei Investmentfonds versteht man unter Portfolio
die Summe der Vermögenswerte eines Fonds.
|
| Publikumsfonds |
Investmentfonds,
dessen Anteilscheine nicht nur für einen bestimmten Anlegerkreis
gedacht sind, sondern von jedermann erworben werden können.
|
| Quartalsbericht |
Zwischenbericht
einer Aktiengesellschaft, der von dieser vierteljährlich
erstellt wird.
|
| Rechenschaftsbericht |
Jede
KAG ist verpflichtet, über jeden ihrer Fonds auf Jahresbasis
(spätestens drei Monate nach Abschluß des Geschäftsjahres)
einen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Dieser dient der Information
der Anteilinhaber. Darüber hinaus muß die KAG auch
einen Halbjahresbericht erstellen. |
| REIT |
Die
Abkürzung REIT steht für den englischen Begriff „Real
Estate Investment Trust“. Dabei handelt es sind um börsennotierte
US-Immobiliengesellschaften. Diese legen das Geld ihrer Anteilinhaber
zu mindestens 75% am Immobilienmarkt in den USA an.
|
| Rendite |
Jährlicher
Ertrag in i.v.H. des investierten Kapitals.
|
| Rendite/Risiko |
Eine
Kennziffer für das Verhältnis von Rendite und Ertrag
ist beispielsweise die sogenannte Sharpe-Ratio.
|
| Renten |
Allgemeine
Bezeichnung für sogenannte festverzinsliche Wertpapiere.
|
| Rentenfonds |
Fonds,
der hauptsächlich beziehungsweise ausschließlich in
verzinsliche Papiere investiert.
|
| Rentenmarkt |
Bezeichnung
für den Kapitalmarkt, der sich ausschließlich mit dem
Handel von festverzinslichen Wertpapieren beschäftigt.
|
| Rücknahmegebühr |
Einige
ausländische Fondsanbieter erheben nicht nur beim Kauf, sondern
auch beim Verkauf von Fondsanteilen eine Gebühr.
|
| Rücknahmepreis |
Entspricht
dem Anteilwert. Der Rücknahmepreis ist der Preis, den der
Anleger beim Verkauf seiner Fondsanteile erhält. Es handelt
sich hierbei in aller Regel um den Nettoinventarwert. Dieser wird
meist börsentäglich berechnet und auch veröffentlicht.
Manche Kapitalanlagegesellschaften erheben allerdings Rücknahmegebühren.
Diese können sinken, je länger ein Anteil gehalten wird.
|
| Schwellenländer |
siehe
Emerging Markets
|
| Sharpe-Ratio |
Kennzahl
für das Risiko-Ertrags-Verhältnis eines Fonds. Wird
berechnet, indem von der jährlichen Durchschnittsrendite
der risikofreie Ertrag (am Geldmarkt erzielbar) abgezogen wird.
Das Ergebnis wird dann durch die Kursschwankungen auf Jahresbasis
dividiert. Grundsatz: Je höher die Sharpe-Ratio, umso besser
hat sich eine Anlage im Verhältnis zum Risiko entwickelt. |
| SICAV |
Die
SICAV ist eine besonders in Frankreich und in Luxemburg gebräuchliche
Aktiengesellschaft. Im Unterschied zu einer klassischen Aktiengesellschaft
ist der Zweck der SICAV die Anlage des Gesellschaftskapitals in
Wertpapieren nach dem Grundsatz der Risikostreuung. |
| Sondervermögen |
Gegen
Ausgabe von Fondsanteilen eingelegtes Vermögen eines Fonds.
Dieses muß getrennt vom Eigenkapital der Fondsgesellschaft
verwahrt werden. Diese Verwahrung erfolgt bei einer Depotbank,
und damit sind die Gelder nur für diese oder die Anleger
zugänglich. |
| Sparplan |
Regelmäßige
Einzahlung eines bestimmten Betrags zum Kauf von Investmentanteilen.
Höhe und Dauer der Einzahlung (die Einlage einer Mindestanlagesumme
vorausgesetzt) können in der Regel flexibel gestaltet werden.
Bei Sparplänen entfällt für den Anleger darüber
hinaus das Problem, den idealen Anlagezeitpunkt zu bestimmen.
|
| Spekulationsfrist |
Zeitraum,
in dem im Rahmen eines Verkaufs von Wertpapieren realisierte Kursgewinne
in Deutschland steuerpflichtig sind. Seit dem 1.1.1999 beträgt
die Spekulationsfrist 12 Monate.
|
| Spezialfonds |
Sondervermögen
im Sinne des KAGG-Gesetzes, wobei die Anteilscheine jeweils von
nicht mehr als 10 Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen
sind, gehalten werden dürfen. Insofern sind Spezialfonds
nicht für die breite Öffentlichkeit gedacht. Nichtsdestotrotz
werden sie wie Publikumsfonds vom KAGG reglementiert. |
| Standardwerte |
siehe
Blue Chips
|
| Steueroptimierende
Fonds |
Bei
einem steueroptimierenden Fonds ist es das Ziel des Fondsmanagements,
die steuerpflichtigen Erträge möglichst niedrig zu halten.
|
| Steuerpflichtiger
Ertragsanteil |
Bezeichnet
den Teil des gesamten Wertzuwachses, der aus Zinsen, Dividenden
und Mieteinnahmen - also den ordentlichen Erträgen - stammt.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist bei Aktienfonds am geringsten
und bei klassischen Rentenfonds am höchsten.
|
| Switch |
Umschichtung
von einem in einen anderen Fonds. Ein Umtausch ist bei sogenannten
Umbrella-Fonds in der Regel kostenlos oder gegen eine nur geringe
Umschichtungsgebühr möglich.
|
| Technologiefonds |
Spezialitätenfonds
mit Ausrichtung auf Technologiewerte.
|
| Themenfonds |
Spezialitätenfonds
mit Ausrichtung auf ein bestimmtes Thema.
|
| Thesaurierende
Fonds |
Bei
thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet,
sondern im Fonds wiederangelegt. Einige Fonds weisen sowohl eine
ausschüttende als auch eine thesaurierende Tranche auf.
|
| TIBOR |
Abkürzung
für „Tokyo Interbank Offered Rate“.
|
| Timing |
Wahl
des „richtigen" Anlagezeitpunkts bzw. des „richtigen"
Verkaufszeitpunktes. Das Timing-Problem kann der Anleger mittels
Sparplänen durch den Cost Average-Effekt vermeiden.
|
| Top
Down-Ansatz |
Anlagestrategie,
bei der Wertpapiere hauptsächlich auf Basis der volkswirtschaftlichen
Lage beurteilt und ausgewählt werden.
|
| Trading |
Kurzfristiger
Kauf- und Verkauf von Wertpapieren. Dabei wird hauptsächlich
das Ziel verfolgt, aufgrund der vorhandenen Marktschwankungen
Kursgewinne zu erzielen.
|
| Trading-Fonds |
siehe
No-load-Fonds
|
| Transaktionskosten |
Kosten,
die beim An- und Verkauf von Wertpapieren anfallen und dem Fondsvermögen
belastet werden.
|
| Tracking
Error |
Der
Tracking Error mißt die Standardabweichung der Fondsrendite
von der Rendite des jeweiligen Referenzindex. Der Tracking Error
wird häufig als Maß für das vom Fonds eingegangene
Risiko im Vergleich zu dem des Index benutzt. Je höher der
Tracking Error eines Fonds, desto höher das Risiko, das im
Verhältnis zum Referenzindex eingegangen wurde, um die Wertentwicklung
des Fonds zu erreichen. |
| Umbrella-Fonds |
Investmentfonds,
die dem Anleger unter einem gemeinsamen Schirm (engl. Umbrella)
Anlagemöglichkeiten in verschiedenen Teilfonds der gleichen
Investmentpalette bieten. Der Anleger kann je nach Markteinschätzung
oder Risikomentalität in der Regel ohne zusätzlichen
Spesenaufwand oder zu nur minimalen Gebühren zwischen den
Sub-Fonds umschichten. Der Ausgabeaufschlag fällt in der
Regel nur einmal beim Einstieg in einen Umbrella an. |
| Umlaufrendite |
Durchschnittlicher
Effektivzins für festverzinsliche Wertpapiere.
|
| Vergleichsindex |
Die
Entwicklung eines bestimmten Index, der vom Fonds als Maßstab
für die Wertentwicklung herangezogen wird. Ziel eines aktiv
verwaltenden Fonds ist es, sich besser als der Vergleichsindex
zu entwickeln.
|
| Verkaufsprospekt |
Das
deutsche Investmentrecht schreibt vor, daß vor dem Abschluß
des Kaufs von Investmentanteilen ein Verkaufsprospekt ausgehändigt
werden muß. Dieser muß die Vertragsbedingungen für
den Investmentfonds enthalten.
|
| Vermögensaufstellung |
Bestandteil
des Rechenschafts- und Halbjahresberichts, in dem Aufteilung und
Veränderung des Fondsvermögens enthalten ist.
|
| Vertriebszulassung |
Bevor
ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich
angeboten werden dürfen, muß die Investmentgesellschaft
den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für
das Kreditwesen beantragt und genehmigt bekommen.
|
| Verwaltungsgebühr |
Gebühr
für die Verwaltung des Sondervermögens eines Fonds,
die vom Anteilwert berechnet wird.
|
| Volatilität |
Die
Volatilität ist ein Maß, um das Risiko eines Portfolios
zu bewerten. Sie beschreibt die Schwankungsbreite, in der sich
die Erträge des Fonds wahrscheinlich bewegen werden. Statistisch
gesehen handelt es sich dabei um die annualisierte Standardabweichung
der Ertragsverteilung, die in Prozent ausgedrückt wird. Eine
hohe Volatilität der monatlichen Erträge bedeutet eine
höhere Schwankungsbreite der zukünftig möglichen
Erträge bzw. eine höhere Unsicherheit bezüglich
der zukünftigen Wertentwicklung. Diese größere
Unsicherheit wird mit einem höheren Risiko gleichgesetzt.
|
| Währungsanleihe |
Anleihen,
die auf ausländische Währungseinheiten lauten, werden
als „Währungsanleihen“ bezeichnet.
|
|
Wandelanleihe |
Schuldverschreibung
einer Aktiengesellschaft, die den Inhabern das Recht verbrieft,
sie zu bestimmten Bedingungen in eine Aktie des Unternehmens umzutauschen.
|
| Wertpapier |
Dokument,
das ein Vermögensrecht, eine Forderung oder eine Gewinn-
oder Ertragsbeteiligung verbrieft.
|
| Wertpapierkredit |
Bankkredit
gegen Hinterlegung von Wertpapieren. |
| Wertpapierkennnummer |
Sechsstellige
Registriernummer, die jedes Wertpapier eindeutig identifiziert.
Da ein Fonds ebenfalls ein Wertpapier ist, weist auch ein Fonds
eine sechsstellige Wertpapierkennnummer (WKN) auf. |
| Wiederanlage |
Die
Wiederanlage des jährlichen Ausschüttungsbetrags erfolgt
in der Regel automatisch. Dem Anleger werden auf Basis des Rücknahmepreises
neue Fondsanteile oder Bruchteile von Anteilen gutgeschrieben.
Die Wiederanlage von Ausschüttungen führt zu einem höheren
Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals. |
| Wiederanlagerabatt |
Investmentgesellschaften
gewähren entweder einen vollständigen oder reduzierten
Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, wenn Anleger den Ausschüttungsbetrag
innerhalb einer bestimmten Frist in demselben Fonds wiederanlegen
wollen. |
| Zins |
Preis,
den ein Darlehnsnehmer für die befristete Überlassung
von Geld zahlen muß. |
| Zinseszins |
Den Ertrag aus wieder angelegten Zinsen bezeichnet man mit Zinseszins. |
| Zinseszins-Effekt |
Wiederangelegte
Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag
und damit auch den Zinserlös. So ergibt sich ein höherer
Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen
Entnahme der Erträge. |
| Zwischengewinn |
Ertragsanteil
aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei Rückgabe,
Veräußerung oder Abtretung in Fonds zuzurechnen sind
und dem Anteilwert zufließen. Zwischengewinne unterliegen
ebenso wie ausgeschüttete oder thesaurierte Fondserträge
der Zinsabschlagssteuer. |